Praxisanleiter nach NotSanG

Während der Berufsausbildung zum/zur staatl. exam. Notfallsanitäter/in werdenn auf den Lehrrettungswachen die Auszubildenden von Praxisanleitern betreut. Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beschreibt hier als Verantwortlichen den Praxisanleiter. Der Praxisanleiter übernimmt die Ausbildung der Notfallsanitäter/innen auf den Lehrrettungswachen und betreut sie. Er bildet die Schnittstelle vom Ausbildungsbetrieb zu den Rettungsdienstschulen.

Seit dem  1.01.2021 müssen sich alle Praxisanleiter jährlich mindestens 24 Stunden fortbilden. Wir haben hier mehrere Fortbildungstage im Portfolio.