Praxisanleiter nach NotSanG

Die neue Berufsausbildung zum/zur staatl. exam. Notfallsanitäter/in hat begonnen und auf den Lehrrettungswachen werden die ersten Auszubildenden betreut. Das neue Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beschreibt hier als Verantwortlichen den Praxisanleiter. Der Praxisanleiter wird die Ausbildung der Notfallsanitäter/innen auf den Lehrrettungswachen übernehmen und betreuen. Er bildet die Schnittstelle vom Ausbildungsbetrieb zu den Rettungsdienstschulen.

BRANDAKTUELL: Der Umfang zur Ausbildung zum Praxisanleiter wird zum 1.01.2021 von 200 auf 300 Stunden erhöht. Dies bringt auch eine Überarbeitung des Kurskonzeptes mit sich, welches sich kurz vor der Vollendung befindet. Die beiden ursprünglich geplanten PRX-Kurse in 2021 werden durch einen neuen 300-stündigen PRX-Kurs ersetzt.

Alle bis zum 31.12.2020 ausgebildeten Praxisanleiter genießen einen "Bestandsschutz" und dürfen weiter als Praxisanleiter eingesetzt werden.

Allerdings gibt es ebenfalls ab 1.01.2021 eine Vorgabe zur 24-stündigen Pflichtfortbildung für alle Praxisanleiter. Wir haben hier bereits mehrere Fortbildungstage im Portfolio.